Lohnsteuer 4 mit faktor Die Steuerklasse. 1 Durch das Faktorverfahren können sich für jeden Ehegatten oder Lebenspartner die steuerentlastenden Vorschriften direkt beim laufenden Lohnsteuerabzug auswirken. 2 Seit könnt ihr die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Diese ist eine gute Wahl, wenn ihr eine genauere, eurem Einkommen entsprechende Verteilung der. 3 Die Steuerklasse 4 mit Faktor hat den Vorteil, dass Ihr Lohnsteuerabzug Ihrer voraussichtlichen Jahressteuerschuld bereits sehr genau entspricht. 4 Die Kombination 4/4 mit Faktor gibt es seit Ehepaare und eingetragene Lebenspartner nehmen diese Variante bisher allerdings nur zögerlich an. Die gesetzliche Regelung zum Faktorverfahren kannst Du in Paragraf 39f des Einkommensteuergesetzes nachlesen. 5 Steuerklasse 4 mit Faktor beantragen Um die Steuerklasse zu wechseln, muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag gestellt werden. Beide Ehepartner teilen dem Finanzamt mit, dass sie eine Anwendung des Faktorverfahrens wünschen und in Steuerklasse 4 mit Faktor eingestuft werden möchten. 6 Haben Eheleute in etwa das gleiche Gehalt, bietet sich Steuerklasse IV (4) mit Faktor an. Der Vorteil: Steuernachzahlungen werden meistens vermieden. Früher konnten sich Ehepaare zwischen zwei möglichen Steuerklasse -Kombinationen entscheiden: Steuerklasse IV (4) und IV (4). 7 Seit könnt ihr die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Diese ist eine gute Wahl, wenn ihr eine genauere, eurem Einkommen entsprechende Verteilung der Lohnsteuerabzüge erzielen wollt. Prozentual zahlt man die Lohnsteuer, die man zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. 8 Das Faktorverfahren wurde eingeführt für Lohnzahlungszeiträme ab Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich in §39 f EStG. Neben den Steuerklassenkombinationen , und gibt es damit auch die Möglichkeit, die Steuerklassen mit Faktor beim Finanzamt zu beantragen. 9 Das Finanzamt berechnet die voraussichtliche Einkommensteuer im Splittingverfahren mit EUR. Ergebnis: Der Faktor berechnet sich mit = 0, Für Lebenspartner A mit einem Bruttoarbeitslohn von EUR beträgt die Lohnsteuer nach Steuerklasse IV mit Faktorverfahren: EUR x Faktor 0, = ,40 EUR. steuerklasse 4 mit faktor berechnen 10