Berufsbedingte aufwendungen trennungsunterhalt

Gemäß Ziffer der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG). 1 Berufsbedingte Aufwendungen können von dem Einkommen in Abzug gebracht werden, soweit die Kosten notwendigerweise mit der Ausübung der Erwerbstätigkeit. 2 Berufsbedingte Aufwendungen sind ein gesonderter Abzugsposten zur > Einkommensbereinigung, weil sie nicht im > Selbstbehaltsatz einkalkuliert sind. Im Prinzip. 3 Als berufsbedingte Aufwendungen gelten Ausgaben von den Unterhaltskosten für einen PKW, mit dem Sie zur Arbeit fahren müssen. 4 berufsbedingte Aufwendungen Abhängig von dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht kannst Du berufsbedingte Aufwendungen pauschal abziehen (5 % des Nettoeinkommens und höchstens €). Hast Du mehr als die Pauschalen ausgegeben, musst Du die Abzüge nachweisen können. 5 Berufsbedingte Aufwendungen, die von den privaten Lebenshaltungskosten objektiv eindeutig abgrenzbar sind, sind in angemessener Höhe vom Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (maximal EUR) abgesetzt werden. 6 Berufsbedingte Aufwendung: Diese müssen entweder nachgewiesen werden oder anhand eines Pauschbetrags in Höhe von 5 % (max. Euro) festgelegt werden. Fahrtkosten: Für den Weg von und zur Arbeit werden jeweils 30 Cent pro Kilometer veranschlagt. Ab dem Kilometer beträgt die Pendler-Pauschale derzeit 38 Cent (Stand ). 7 Berufsbedingte Aufwendungen für Arbeitnehmer, wenn sie konkret angefallen und vom Arbeitsgeber nicht erstattet wurden. Bei vielen Gerichten pauschaler Abzug von 5 % des Nettoeinkommens, mindestens 50 EUR, höchstens EUR. Bei anderen Gerichten werden konkrete Nachweise der Kosten verlangt. 8 Eine Überschreitung pauschaler berufsbedingter Aufwendungen kommt insbesondere bei einer größeren Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle in Betracht. Hinsichtlich der Fahrtkosten können grundsätzlich entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. 9 Derjenige, der nicht arbeitet, hat während der Trennung einen Anspruch auf Euro Unterhalt. Das entspricht 45 Prozent des Einkommens von Astrid. Arbeiten beide Eheleute, dann beträgt der Ehegattenunterhalt 45 Prozent des Differenzbetrags der beiden bereinigten Nettoeinkommen. berufsbedingte aufwendungen maximal 10 Berufsbedingte Aufwendungen können bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht werden. Dies kann zu Ersparnissen führen! 11